Paten / Patenbescheinigungen

Die Paten versprechen zusammen mit den Eltern, das Taufkind christlich zu erziehen. Das bedeutet, dass Eltern und Paten gemeinsam mit ihren ganz persönlichen Möglichkeiten und Begabungen dem Kind von Gottes Liebe berichten und es auf den Weg in die christliche Gemeinde hinweisen. Nach dem Kirchenrecht der Evangelischen Kirche von Westfalen muss min. ein Pate einer evangelischen Kirchengemeinde angehören und konfirmiert sein. Alle weiteren Paten können evangelisch sein oder einer christlichen Gemeinde angehören.
 
Wenn die Paten nicht unserer Gemeinde angehören, brauchen sie für die Taufe einen Patenschein, der ihre Kirchenmitgliedschaft bescheinigt und beim zuständigen Pfarramt am jeweiligen Wohnort zu bekommen ist.
Patenbescheinigungen für unsere eigenen Gemeindeglieder sind während der Öffnungszeiten in unserem Gemeindebüro erhältlich.

Gemeindebüro und Friedhofsamt

Gartenstraße 2, 59939 Olsberg
Tel.:  0 29 62 / 711 4591
Fax.: 0 29 62 / 711 4592

ev.kircheolsbergdontospamme@gowaway.gmail.com  

Öffnungszeiten:
Do. 15.00 - 18.00 Uhr
Fr.   08.30 - 11.30 Uhr

Haben Sie Sorgen und / oder Gesprächsbedarf mit einem Pfarrer?
Melden Sie sich, rufen Sie gerne an!
Pfr. Krieger  02962 / 64 87
Pfr. Schmäring  02905 / 85 0181

Westfalenweit verbunden,
Online-Angebote aus der EKvW

Auf der Internetseite der Evangelischen Kirche von Westfalen werden geistliche und seelsorgliche Online-Angebote zusammengestellt.

Miteinander Kindegottesdienst feiern, und Gott ist mit dabei!

Angebot der EKD