Neben unseren Aktivitäten vor Ort wird es im Jubiläumsjahr 2017 zahlreiche überregionale Veranstaltungen geben, die das Motto »Einfach frei« aufgreifen und von unterschiedlichen Akteuren innerhalb unserer Kirche verantwortet werden.
Einige vormerkenswerte Termine dazu, und aus dem Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland, finden Sie in dieser Übersicht, die laufend aktualisiert wird.
Lesen Sie die Veranstaltungsübersicht
Zur Einstimmung auf das Jubiläum „500 Jahre Reformation“ in 2017 trägt jedes Jahr der Reformationsdekade von 2008 bis 2017 einen besonderen Namen und thematischen Schwerpunkt. Nach „Reformation und Politik“ in 2014 und „Reformation - Bild und Bibel“ in 2015 heißt das kommende Jahr „Reformation und die Eine Welt“. Es lenkt den Blick über den eigenen Kirchturm hinaus und fragt nach der weltweiten Bedeutung der Reformation. Lesen Sie weiter
Ein frommer Rebell, der dem Naziterror widersprach und getötet wurde: Vor siebzig Jahren, am 9. April 1945, wurde Dietrich Bonhoeffer kurz vor Kriegsende hingerichtet. Seine Worte wirken bis heute nach. Anlässlich seines 70. Todestages würdigte der Ratsvorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, Bonhoeffer im Gedenkgottesdienst in Flossenbürg. Die Predigt des EKD-Ratsvorsitzenden finden Sie hier zum Nachlesen.
Ehemalige Bundesministerin mit großer Mehrheit gewählt
Irmgard Schwaetzer aus Berlin ist die neue Präses (Vorsitzende) der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die in Düsseldorf tagenden Synodalen wählten die ehemalige Bundesministerin am späten Sonntagabend (10. November). Auf Schwaetzer, die als einzige Kandidatin antrat, entfielen 91 von 115 abgegebenen Stimmen.
Hätten Sie’s gedacht? Schon seit über 40 Jahren bietet die Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm. Die Kurse richten sich an alle interessierten Menschen, besonders für ehren- und hauptamtliche Gemeindemitarbeiter gibt es interessante Angebote. Wer die Bibel einmal im Original lesen möchte, bucht am besten einen Hebräischkurs. Der Lernstoff kann zuhause in aller Ruhe und im jeweils eigenen Lerntempo erarbeitet und mit begleitenden Audiodateien auf CD-Rom oder einem Datenstick gehört werden. Für Umweltinteressierte könnte der Fernkurs naklar! das passende sein. naklar! steht dabei für Nachhaltige Bildung in kirchlichen Lernarrangements und umfasst ein Angebot von 4 Studieneinheiten, die in etwa einem Jahr absolviert werden können. Und für ganz moderne Bildungshungrige gibt es den Fernkurs Feministische Theologie. Die Angebote der Fernstudienstelle reichen übrigens weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. So werden mit Hilfe eines ELearning- Programms auch Prädikantinnen und Prädikanten in deutschen Auslandsgemeinden für den Gemeindedienst ausgebildet. Neben den E-Learning-Angeboten kommen aber auch ganz traditionelle Studienbriefe zum Einsatz. „Das Fernstudium ist von jeher durch seine Medienvielfalt geprägt“, so Dr. Gertrud Wolf, Leiterin der Fernstudienstelle. „Für uns ist es wichtig, dass die Medien zu den TeilnehmerInnen passen. Bei den Auslandsgemeinden bot sich daher das Internet an, beim Hebräisch-Fernkurs eignet sich hingegen das Studium in Papierform und die Audiodatei.“ Fernstudium heißt übrigens nicht einfach autodidaktisch lernen. Im Gegenteil: zwar sind Lehrende und Lernende räumlich getrennt, aber das Lernen wird aus der Ferne angeleitet, begleitet und kontrolliert. Dafür ist das Material fernstudiendidaktisch auch so aufbereitet, dass es die Funktion eines Dozenten übernimmt. Über spezielle Aufgaben und Lösungen erhält man eine kontinuierliche Lernkontrolle. Zusätzlich steht bei inhaltlichen Fragen eine Beratung zur Verfügung und bei technischen Problemen eine Hotline. Bei einigen Kursen gibt es außerdem Präsenzveranstaltungen, wobei die Teilnehmenden ein oder zwei Tage von Dozenten unterrichtet werden. Daneben bilden sich auch häufig sog. Regionalgruppen, in denen sich Lernende treffen, um Fragen auszutauschen und sich gegenseitig zu ermutigen. Fernstudium – ganz nah dran! Ist deshalb auch das Motto der Arbeitsstelle. Das gesamte Angebot finden Sie übersichtlich im Internet unter: www.fernstudium-ekd.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
voraussichtlich werden Sie in den nächsten Monaten ein Schreiben Ihrer Krankenkasse zum Thema Organ- und Gewebespende erhalten. Dies geht auf eine gesetzliche Neuregelung zurück, nach der jede versicherte Person ab 16 Jahren über die Organspende informiert und dazu aufgefordert wird, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Dahinter steht die Tatsache, dass in Deutschland viel mehr Spenderorgane gebraucht als gespendet werden.
Es ist sehr verständlich, wenn Sie dieses sehr persönliche Thema an der Grenze zwischen Leben und Tod verunsichert und Sie sich zum Beispiel fragen: Ist die Definition des Hirntodes tragfähig? Fühlt ein hirntoter Mensch noch Schmerzen? Wie wird ein Mensch nach der Entnahme seiner Organe behandelt? Bleibt genügend Zeit und Raum, in Ruhe und Würde von einem Menschen vor der Organentnahme Abschied zu nehmen? Wie verhalten sich Patientenverfügung und Organspende zueinander? Diese schwierigen Fragen lassen sich nicht kurz und völlig eindeutig beantworten. Daher hat der Rat dazu eine gründliche Ausarbeitung in Auftrag gegeben.
Die evangelische Kirche möchte Ihnen Mut machen, sich diesen Fragen ohne das Gefühl einer Bedrängung zu stellen und in aller Ruhe zu überlegen, ob Sie zu einer Organspende bereit sein wollen oder nicht. Sie können in Ihrer Umgebung sicherlich auch seelsorgerliche Beratung in Anspruch nehmen. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass jede und jeder Einzelne sich frei für oder gegen eine Organspende entscheiden oder aber diese Entscheidung einer Vertrauensperson überlassen kann.
Vielleicht kann es Ihnen helfen, folgende Gesichtspunkte zu bedenken: Nach christlichem Verständnis sind das Leben und damit der Körper des Menschen ein Geschenk Gottes. Diesen kann und darf er aus Liebe zum Nächsten und aus Solidarität mit Kranken einsetzen. Eine Entnahme von Organen verletzt nicht die Würde des Menschen und stört nicht die Ruhe der Toten. Unsere Hoffnung auf die Auferstehung bleibt davon unberührt.
Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende. Christinnen und Christen können der Organspende zustimmen; sie können sie aber auch ablehnen. Sie müssen sich auch gar nicht entscheiden, sondern können die Frage unbeantwortet lassen, wenn sie sich gegenwärtig nicht in der Lage zu einer Entscheidung sehen. Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren. Allerdings sollten Sie berücksichtigen: Wenn Sie sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden, verpflichtet das Gesetz Ihre Angehörigen, so zu entscheiden, wie Sie es vermutlich gewollt hätten. Diesen dürfte aber eine Entscheidung noch schwerer fallen als Ihnen selbst. Insofern entlasten Sie Ihre Angehörigen in der schwierigen Situation des Abschiedsnehmens, wenn sie um Ihre Entscheidung wissen.
Die Freiheit des Gewissens darf nicht bedrängt und die Hilfe für den Nächsten nicht durch Besorgnisse eingeschränkt werden. Deswegen erinnern wir an die Verheißung Gottes, die angesichts des Todes eines Menschen verkündigt wird:
"Führe ich gen Himmel, so bist du da; bettete ich mich bei den Toten, siehe, so bist du auch da." (Psalm 139, 8)
Präses Dr. h.c. Nikolaus Schneider
Vorsitzender des Rates der EKD