Gemäß unserer Gemeindesatzung obliegen dem Presbyterium die Planung und Leitung der gesamten kirchlichen Arbeit in der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Olsberg-Bestwig, sowie die Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit und im Rechtsverkehr.
Insbesondere nimmt es die in der Kirchenordnung Artikel 56 und 57 umschriebenen Aufgaben wahr, soweit diese nicht den Fachausschüssen übertragen sind.